Presse - 29.12.2025

Optimierter Bauablauf für Vollinbetriebnahme 2030

Gezielte Optimierungen ermöglichen die fristgerechte Fertigstellung des Stadttunnels und bringen Kosteneinsparungen.

Ursprünglich sollte der Stadttunnel Feldkirch in zwei Abschnitten realisiert werden: Zunächst wäre der Kreisverkehr mit den Ästen Felsenau, Tisis und Altstadt gebaut und für den Verkehr freigegeben worden, im Anschluss wäre dann der Ast Tosters unter Verkehr zu errichten gewesen.

Um den im UVP-Bescheid festgesetzten Fertigstellungstermin im Jahr 2030 einhalten zu können, muss der Bauablauf adaptiert werden. „Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen planen wir, das Projekt gesamthaft umzusetzen“, informiert Stadttunnel-Projektleiter Bernhard Braza. „Dadurch wird es keine Vorab-Verkehrsfreigabe durch eine Teilinbetriebnahme geben, unser Ziel ist stattdessen die Vollinbetriebnahme im Jahr 2030.“

Geänderter Bauablauf bringt Zeit- und Kosteneinsparungen
Das Projektteam und die für den Haupttunnel zuständige Arbeitsgemeinschaft Jäger Bau, Strabag und Hilti & Jehle arbeiteten in den vergangenen Monaten intensiv daran, den Bauablauf zu optimieren. Die beantragten Änderungen beschleunigen den Bau und senken zugleich die Kosten, da nicht mehr bei laufendem Verkehr im teilweise geöffneten Tunnel gebaut werden muss.

„Unser Ziel ist es, den Stadttunnel als Zukunftsprojekt für die Stadt Feldkirch und Impulsgeber für die Vorarlberger Wirtschaft zügig und so wirtschaftlich wie möglich umzusetzen. Der beschleunigte Bauablauf ist deshalb ganz in unserem Sinne: Optimierungspotenziale lassen sich so gezielt nutzen“, betont Landesstatthalter Christof Bitschi.

„Beispielsweise erübrigt sich der Bau von zwei temporären Sammelbecken für Bergwasser und Fahrbahnwässer sowie der Bau einer temporären Gewässerschutzanlage im Bereich Schillerstraße“, erklärt Braza. Besonders wichtig: Auch ein großer Teil des Bauverkehrs auf der Strecke Kapfweg–Ardetzenbergtunnel–Bärenkreuzung fällt weg, da dieser über die Baustelleneinrichtung Felsenau abgewickelt werden kann. Das bedeutet weniger Bauverkehrslärm und Staubentwicklung.

Änderungsantrag eingebracht
Die Änderung des eingereichten Bauablaufs stellt eine wesentliche Änderung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) dar und muss dementsprechend von der zuständigen Behörde geprüft und bewilligt werden. „Mit 22. Dezember haben wir den erforderlichen Änderungsantrag nach § 18b UVP-G eingebracht – gemeinsam mit einem umfangreichen Paket an Daten, das insbesondere Lärm-, Luft- und Schadstoffuntersuchungen sowie aktualisierte Verkehrsdaten umfasst“, berichtet Martin Zitt, Leiter der Abteilung Straßenbau im Amt der Landesregierung.

Die eingereichten Unterlagen werden nun von der Behörde unter Einbeziehung von Sachverständigen geprüft. In weiterer Folge wird von Seiten der Behörde ein Ermittlungsverfahren unter Beiziehung der nach dem UVP-G betroffenen Parteien und Beteiligten durchgeführt werden, in welchem diese sich zum geplanten Vorhaben äußern können. Die derzeit laufenden Arbeiten beispielsweise im Bereich des künftigen Tunnelportals Altstadt hinter dem Schulzentrum Schillerstraße sind von diesem Verfahren nicht betroffen und werden plangemäß fortgeführt. Auch die Vorbereitungen für den Tunnelanschlag in der Felsenau im kommenden Frühjahr sind bereits im Gange.