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Land Vorarlberg

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Land Vorarlberg
Römerstraße 15, 6900 Bregenz

Hinweis: Dieses Impressum gilt für folgende Webseite des Landes Vorarlberg: www.stadttunnel-feldkirch.at

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Unternehmensgegenstand
Die Vorarlberger Landesverwaltung ist eine vielseitige und kompetente Partnerin der Bevölkerung. Die Vorarlberger Landesverwaltung ist eine Serviceeinrichtung und orientiert ihre Dienstleistungen an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Die Verwaltung ist allerdings auch dazu berufen, das Gemeinwohl über die Verwirklichung von Einzelinteressen zu stellen. In der Landesverwaltung werden Landesgesetze vollzogen, Bundesgesetze umgesetzt und eine Fülle von Aufgaben des Landes und des Bundes in den Formen der Privatwirtschaftsverwaltung wahrgenommen.
Die Vorarlberger Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg. Artikel 41 Absatz 1 der Vorarlberger Landesverfassung: „Die Landesregierung führt die Verwaltung des Landes.“ Dies wird von der gesamten Landesregierung als Kollegialorgan wahrgenommen. Der Landeshauptmann (nicht das Kollegialorgan) ist zudem im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung für die Vollziehung von Bundesgesetzen zuständig.
Der Vorarlberger Landtag ist das Parlament des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg. Artikel 15 Absatz 1 der Vorarlberger Landesverfassung: „Die Gesetzgebung des Landes übt der Landtag aus.“ Darüber hinaus obliegt dem Landtag die Wahl und die Kontrolle der Landesregierung, der Beschluss und die Kontrolle des Landesbudgets sowie die Wahl der Landesvolksanwältin bzw. des Landesvolksanwaltes und des Direktors bzw. der Direktorin des Landes-Rechnungshofes. Der Landtag wird gewählt. Er besteht aus 36 Mitgliedern.

Grundlegende Richtung der Webseite
Die Webseite www.stadttunnel-feldkirch.at informiert über das Straßenbauprojekt Stadttunnel Feldkirch.

Redaktion
Das Angebot von www.stadttunnel-feldkirch.at umfasst einen redaktionell gestalteten Teil sowie Online-Services (Newsletter). Die Inhalte werden von der Abteilung VIIb-Straßenbau gemeinsam mit Kooperationspartnerinnen und -partnern des Landes erstellt.

Rechtliche Hinweise, Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen
Die Webseite www.stadttunnel-feldkirch.at enthält Fotos, an denen die Rechte dem Land Vorarlberg zustehen. Ausgenommen hiervon sind Fotos, bei denen ein Hinweis angebracht ist, dass die Rechte bei Dritten liegen. Lediglich Fotos zu den veröffentlichten Presseaussendungen stehen unter definierten Nutzungsbedingungen – siehe dazu die Nutzungsbedingungen - Fotoservice der Landespressestelle – kostenfrei zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung des Nutzers ist dazu nicht erforderlich. Das gesamte im Webauftritt von www.stadttunnel-feldkirch.at enthaltene Bildmaterial ist nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig. Es sind die Bestimmungen des Urheberrechtes, insbesondere die des Bildnisschutzes (§78 UrhG) einzuhalten. Ebenfalls unzulässig ist die Verwendung des Bildmaterials, die zu einer Herabwürdigung abgebildeter Personen oder des Ansehens des Landes Vorarlberg oder der Republik Österreich führen.

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Bregenz. Die Nutzung der Webseite www.stadttunnel-feldkirch.at unterliegt österreichischem Recht.

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Fotos wenden Sie sich bitte an die Abteilung VIIb-Straßenbau, erreichbar unter der Mailadresse strassenbau@vorarlberg.at.

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Konzeption, Gestaltung und Realisierung
Zeughaus Design GmbH, www.zeughaus.com
clavis Kommunikationsberatung Gmbh, www.clavis.at

Weitere Kontaktdaten
Amt der Vorarlberger Landesregierung 
Abteilung VIIb-Straßenbau
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Widnau 12, 6800 Feldkirch
T +43 5574 511 27299
F +43 5574 511 927895
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