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Land Vorarlberg
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Land Vorarlberg
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
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Unternehmensgegenstand
Die Vorarlberger Landesverwaltung ist eine vielseitige und kompetente Partnerin der Bevölkerung. Die Vorarlberger Landesverwaltung ist eine Serviceeinrichtung und orientiert ihre Dienstleistungen an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Die Verwaltung ist allerdings auch dazu berufen, das Gemeinwohl über die Verwirklichung von Einzelinteressen zu stellen. In der Landesverwaltung werden Landesgesetze vollzogen, Bundesgesetze umgesetzt und eine Fülle von Aufgaben des Landes und des Bundes in den Formen der Privatwirtschaftsverwaltung wahrgenommen.
Die Vorarlberger Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg. Artikel 41 Absatz 1 der Vorarlberger Landesverfassung: „Die Landesregierung führt die Verwaltung des Landes.“ Dies wird von der gesamten Landesregierung als Kollegialorgan wahrgenommen. Der Landeshauptmann (nicht das Kollegialorgan) ist zudem im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung für die Vollziehung von Bundesgesetzen zuständig.
Der Vorarlberger Landtag ist das Parlament des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg. Artikel 15 Absatz 1 der Vorarlberger Landesverfassung: „Die Gesetzgebung des Landes übt der Landtag aus.“ Darüber hinaus obliegt dem Landtag die Wahl und die Kontrolle der Landesregierung, der Beschluss und die Kontrolle des Landesbudgets sowie die Wahl der Landesvolksanwältin bzw. des Landesvolksanwaltes und des Direktors bzw. der Direktorin des Landes-Rechnungshofes. Der Landtag wird gewählt. Er besteht aus 36 Mitgliedern.
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Die Webseite www.stadttunnel-feldkirch.at informiert über das Straßenbauprojekt Stadttunnel Feldkirch.
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