Im Mai 2025 ordnete die UVP-Behörde die Einstellung der Bauarbeiten für die Errichtung der Baustelleneinrichtung Felsenau an. Der Teilbaustopp wurde mit Bescheid vom 11. November 2025 aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat bei den Bauarbeiten zum Stadttunnel Feldkirch keine Verstöße gegen den Baubescheid festgestellt.
Mit der Fertigstellung des Radwegs zwischen Feldkirch und Frastanz erfolgte ein wichtige Lückenschluss im Vorarlberger Landesradroutennetz.
In der Felsenau sind ab sofort der Klettergarten sowie die Zugangswege von Feldkirch und Göfis-Stein gesperrt. Der Grund dafür ist der Bau und spätere Betrieb der Bahnverladung für das Tunnelausbruchmaterial.
Der Faktenchecker informiert fundiert und transparent über den Stadttunnel Feldkirch und rückt Falschinformationen gerade.
Die Monftfortstadt stellt die Weichen für eine zukunftsfähige Mobilität. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Stadttunnel Feldkirch.
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